Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung auf Basis der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung
Nach der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung als Teil der praktischen Ausbildung weiterhin erlaubt. Mit Blick auf die hierbei einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregelungen nehmen wir bereits seit Mai 2020 eine Teilnehmerreduzierung um 50% und eine Verkürzung der Lehrgänge vor. Durch diese Maßnahmen verschieben sich die zunächst geplanten Zeiten der Lehrgangsblöcke erheblich.
Die aktuellen Lehrgangsplanungen finden Sie hier.
Bitte achten Sie auf weitere Informationen von Ihrem Augenoptiker- und Optometristenverband NRW.
Für Rückfragen steht Ihnen Achim Schaffrin unter 0231 5522-102 jederzeit zur Verfügung.