Gesellenprüfung

Die Berufsausbildung zum Augenoptiker oder zur Augenoptikerin wird in der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (Augenoptiker-Ausbildungsverordnung – AugenoptAusbV)“ vom 26. April 2011 geregelt.

In den Paragrafen 5 bis 8 dieser Verordnung wird beschrieben, aus welchen Teilen die Gesellenprüfung besteht, welche Inhalte die jeweiligen Prüfungsteile haben und wie lange diese jeweils dauern sollen.

Bohrbrille

Gestreckte Prüfung

Die Gesellenprüfung in der Augenoptik ist eine sogenannte „gestreckte Gesellenprüfung“, in der die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallende Teile, einer nach ca. 20 Monaten und einer am Ende der Ausbildung, geteilt wird.

Prüfungsvorbereitung

Die Augenoptikerinnungen und die AOS Akademie bieten verschiedene Kurse speziell für Auszubildende und zur Vorbereitung auf die Prüfung an. 

Sowohl theoretische, als auch praktische Inhalte können in Kleingruppen unter Anleitung von Experten geübt und wiederholt werden. 

Weiterführende Informationen zum Kursangebot findet ihr auf der Internetseite der AOS Akademie.

Seminare für Azubis bei der AOS Akademie