Gesellenprüfung - allgemeine Infos
Die Berufsausbildung zum Augenoptiker oder zur Augenoptikerin wird in der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (Augenoptiker-Ausbildungsverordnung – AugenoptAusbV)“ vom 26. April 2011 geregelt.
In den Paragrafen 5 bis 8 dieser Verordnung wird beschrieben, aus welchen Teilen die Gesellenprüfung besteht, welche Inhalte die jeweiligen Prüfungsteile haben und wie lange diese jeweils dauern sollen.
Gestreckte Prüfung
Die Gesellenprüfung in der Augenoptik ist eine sogenannte „gestreckte Gesellenprüfung“, in der die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallende Teile, einer nach ca. 20 Monaten und einer am Ende der Ausbildung, geteilt wird.
Digitale Prüfung
In NRW wird die theoretische Prüfung seit März 2026 digital durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Prüflinge zentral an einem Ort geprüft werden. Die Prüfung findet dann an Laptops statt und nicht mehr auf Papier. Informationen zu Prüfungsort und -zeit sowie weitere wichtige Dinge zum Ablauf etc. erhältst du rechtzeitig vor deiner Prüfung von deiner Innung.
Diese Unterlagen MÜSSEN zwingend zur Prüfung mitgebracht werden:
- Ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) im Original!
- Die Zulassungsbestätigung
Die Prüfung findet im Multiple-Choice Verfahren statt. Folgende Fragearten sind bei einer digitalen Prüfung möglich:
- Einfachauswahl (Bsp.: Aus mehreren Antwortmöglichkeiten muss die eine richtige gewählt werden.)
- Bilddiagnose (Bsp.: In einem Bild muss ein bestimmter Punkt markiert werden.)
- Lückentext (Bsp.: Aus Drop-Down-Antworten muss die richtige gewählt werden.)
- Entscheidungsfrage (Bsp.: Mehrere Aussagen müssen mit richtig oder falsch bewertet werden.)
- Gruppierungsfrage (Bsp.: Aussagen müssen in Kategorien sortiert werden.)
- Bildzuordnung (Bsp.: Beschriftungen müssen Markierungspunkten zugeordnet werden.)
- Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das alle Fragenarten in Gruppen à 3 Fragen kombiniert werden. (Bsp.: Die Folgefrage wird erst nach der Beantwortung der vorangegangenen Frage sichtbar.)
Anmeldezeiten und Downloads
Gesellenprüfungsordnungen