Gesellenprüfung

Die Berufsausbildung zum Augenoptiker oder zur Augenoptikerin wird in der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (Augenoptiker-Ausbildungsverordnung – AugenoptAusbV)“ vom 26. April 2011 geregelt.

In den Paragrafen 5 bis 8 dieser Verordnung wird beschrieben, aus welchen Teilen die Gesellenprüfung besteht, welche Inhalte die jeweiligen Prüfungsteile haben und wie lange diese jeweils dauern sollen.

Bohrbrille

Gestreckte Prüfung

Die Gesellenprüfung in der Augenoptik ist eine sogenannte „gestreckte Gesellenprüfung“, in der die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallende Teile, einer nach ca. 20 Monaten und einer am Ende der Ausbildung, geteilt wird.

Anmeldezeiten und Downloads

Nachfolgende Anmeldezeiträume zu den Gesellenprüfungen gelten jedes Jahr.

Gesellenprüfung Teil 1: 15. Januar bis 31. Januar
Gesellenprüfung Teil 2 im Sommer: 01. Februar bis 15. Februar
Gesellenprüfung Teil 2 im Winter: 01. September bis 15. September

Auszubildende mit einem aktiven Ausbildungsvertrag und Wiederholer innerhalb der Anrechnunsgfrist (bis 2 Jahre nach der letzten Prüfungsteilnahme) erhalten ihre Anmeldeunterlagen automatisch zum passenden Zeitpunkt (siehe oben) in ihren Ausbildungsbetrieb bzw. an die Privatadresse.

Externe Prüflinge finden das Anmeldeformular zur Gesellenprüfung hier zum Download.

Gesellenprüfungsordnungen

Prüfungsinhalte

GP1
GP2
GP1

Dem Teil 1 der Gesellenprüfung werden im § 6 der AugenoptAusbV die Tätigkeiten der „Reparatur einer Brillenfassung“ und „Umarbeitung eines Brillenglaspaares per Hand in eine Metallvollrandfassung“ zugeordnet. Zusätzlich soll der Prüfling schriftliche Aufgaben bearbeiten, welche sich inhaltlich auf die praktischen Aufgaben beziehen.

Die GP1 macht 30 Prozent der gesamten Prüfung aus.

GP2

70 Prozent der Gesellenprüfung, beschrieben im § 7 der AugenoptAusbV, finden am Ende der Ausbildung, unterteilt in vier weitere Prüfungsteile, statt. Diese werden dort mit „Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille“, „augenoptische Versorgung“, „Auge und Sehhilfe“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ angegeben. Jedem dieser Teile wird innerhalb der Gesellenprüfung eine bestimmte Wertigkeit zugewiesen, welche dann in der Summe mit dem Ergebnis aus dem Teil 1 der Gesellenprüfung die Gesamtnote ergibt. Wir haben nachfolgend die fünf Prüfungsteile noch einmal mit der Gewichtung innerhalb der Gesellenprüfung aufgelistet.

Ein Dokument mit den Inhalten der theoretischen Prüfung findet ihr im Downloadbereich.

PrüfungsteilZuordnungGewichtung in der Gesamtnote
Gesellenprüfung Teil 1Theorie und Praxis30%
Herstellen einer randlosen KorrektionsbrillePraxis20%
Augenoptische VersorgungPraxis20%
Auge und Sehhilfe (Sperrfach)Theorie20%
Wirtschafts- und SozialkundeTheorie10%