Berichtsheftführung
Auszubildende sind verpflichtet einen vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweis (das Berichtsheft) zu führen
Auszubildende sind verpflichtet einen vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweis (das Berichtsheft) zu führen. Im Berichtsheft soll über die Ausbildung im Betrieb, in den überbetrieblichen Lehrwerkstätten sowie in der Berufsschule stichwortartig Protokoll geführt werden. Die ordnungsgemäße Führung ist von besonderer Bedeutung, da der Ausbildungsnachweis über die Zulassung zur Gesellenprüfung mitentscheidet.
Im Ausbildungsvertrag haben sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildende zu entscheiden, ob das Berichtsheft elektronisch oder schriftlich geführt werden soll.