Urlaub

Urlaub ist auch in der Ausbildung zu gewähren und klar geregelt.

Urlaub ist auch in der Ausbildung zu gewähren und klar geregelt. 

  • Wer unter 18 Jahre alt ist, hat laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anspruch auf mindestens 25 Werktage, abhängig vom Alter teils sogar mehr
  • Ab dem 18. Lebensjahr greift das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) mit einem Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche (entspricht etwa 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche)