Die überbetriebliche Ausbildung wird wie folgt durchgeführt:
1. Ausbildungsjahr: Kurs GAU/09 Dauer: 2 Wochen
2. Ausbildungsjahr: Kurs AU1/09 Dauer: 1 Woche
Kurs AU2/09 Dauer: 1 Woche
3. Ausbildungsjahr: Kurs AU3/09 Dauer: 1 Woche
Kurs AU4/09 Dauer: 1 Woche
Im ersten Ausbildungsjahr wird praktisches Grundwissen vermittelt, auf welches die betriebliche Ausbildung aufbauen soll. Die Auszubildenden nehmen die von ihnen angefertigten Stücke mit nach Hause. Sie erhalten außerdem vom Ausbildungsleiter einen Lehrgangsnachweis. Beides ist im Ausbildungsbetrieb vorzulegen.
Thema der Unterweisung Werkstoffe aus Kunststoff, Metall und Glas bearbeiten
Lehrgangsdauer 2 Arbeitswochen
Teilnahme Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr
Thema der Unterweisung Einstärkengläser, Vollrandbrillenfassungen und Instandsetzen von Sehhilfen
Lehrgangsdauer 1 Arbeitswoche
Teilnahme Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr
Thema der Unterweisung Mehrstärkengläser, Brillenfassungen und Instandsetzen von Sehhilfen
Lehrgangsdauer 1 Arbeitswoche
Teilnahme Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr
Thema der Unterweisung Prismatische Gläser, Gleitsichtgläser, Brillenfassungen und Instandsetzen von Sehhilfen
Lehrgangsdauer 1 Arbeitswoche
Teilnahme Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr
Thema der Unterweisung Gleitsichtgläser, Sondergläser, Brillenfassungen und vergrößernde Sehhilfen
Lehrgangsdauer 1 Arbeitswoche
Teilnahme Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr
Lehrgangsplan 2024 zum Download
Es stehen vier Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung: das Internat der Handwerkskammer Dortmund, das Kolpinghaus Dortmund, das A&O Hostel und das Berufsförderungswerk Dortmund.
Mit dem 1. April 2023 erhebt die Stadt Dortmund auch für berufliche Übernachtungen eine Beherbergungssteuer in Höhe von 7,5 Prozent. Diese ist den unten aufgeführten Kosten, bei Übernachtungen ab dem genannten Zeitpunkt, zum Teil hinzuzurechnen. Die Beherbergungssteuer gilt nur für die reinen Übernachtungskosten.
Beachte bitte: Der erste Lehrgangstag beginnt um 9:00 Uhr, alle weiteren Tage jeweils um 7:30 Uhr.
Hinweise zu den Übernachtungsstätten
A&O Hostel | Kolpinghaus | Internat der Handwerkskammer | Berufsförderungswerk Dortmund | |
Stand der Information | Januar 2024 | Januar 2024 | April 2024 | Juni 2024 |
Preisinformationen | Preise zzgl. Bettensteuer | Preise inkl. Bettensteuer | Preise inkl. Bettensteuer | Bettensteuer wird hier nicht berechnet |
Weitere Hinweise | Kosten für Übernachtungen am Wochenende oder bei besonderen Veranstaltungen und in Messezeiten können deutlich über den aufgeführten Kostenpauschalen liegen | |||
Anmeldung nur möglich mit Formularen | Formular per Mail verschicken | Formular per Fax senden | Formular per Post oder Fax senden | Formular per Mail verschicken |
Frühstück | von 7.00 bis 11.00 Uhr (Kosten: 11,00 €) | von 6.30 bis 9.30 Uhr (Kosten: 8,80 €) | siehe Preise | werktags von 6.30 bis 8.00 Uhr (Kosten: 4,70 €) |
Einzelzimmer mit Du | 59,00 € pro Person/Nacht (exklusive Frühstück) | 87,50 € pro Person/Nacht mit Frühstück; 97,10 € pro Person/Nacht mit Halbpension | 46,92 € pro Person/Tag inkl. Frühstück und Mittagessen in der Kantine der Handwerkskammer | 67,83 € pro Person/Nacht (bis 31.12.2024); 71,40 € pro Person/Nacht (ab 01.01.2025) |
Doppelzimmer mit Du | 38,50 € pro Person/Nacht (exklusive Frühstück) | 55,90 € pro Person/Nacht mit Frühstück; 65,50 € pro Person/Nacht mit Halbpension | - | - |
Familienzimmer | 34,00 € pro Person/Nacht (exklusive Frühstück) | - | - | - |
Mehrbettzimmer m. DU/WC | 29,00 € pro Person/Nacht (exklusive Frühstück) | 52,30 € pro Person/Nacht mit Frühstück; 61,90 € pro Peson/Nacht mit Halbpension | - | - |
Lunchpaket | wird angeboten, Kosten 7,90 € (nicht im Preis enthalten) | wird nicht angeboten | wird nicht angeboten | - |
Mittag- und Abendessen (HP) | wird nicht angeboten | wird angeboten (Kosten 9,60 €) | wird nicht angeboten | wird angeboten: Mittagessen MO bis DO von 11.45 bis 13.30 Uhr FR von 12.00 bis 13.00 Uhr (Kosten: 7,40 €); Abendessen MO bis DO von 17.00 bis 19.00 Uhr FR bis SO werden Lunchpakete verteilt (Kosten: 5,80 €) |
Bettwäsche und Handtücher | sind vorhanden | sind vorhanden | müssen mitgebracht werden | sind vorhanden |
Ankunft und Abreise | Anreise zwischen 15.00 und 18.00 Uhr/Abreise bis 10 Uhr | Anreise zwischen 14.00 und 24.00 Uhr/Abreise bis 10 Uhr | Die Schlüsselübergabe erfolgt über die Information der HWK im BZ. Bei Anreise kann der Schlüssel während der regulären Öffnungszeiten abgeholt werden, die Abgabe erfolgt zwischen 7 und 9 Uhr. | Schlüsselübergabe Haus 16 bei Frau Neumann Zimmer 16 EG 29 (8.30 bis 17.00 Uhr), bei einer Sonntagsanreise beim Pförtner (Haupteingang) Schlüsselabgabe beim Pförtner (freitags Vormittag) |
Entfernung zum BZAO mit PKW | ca. 12 Minuten | ca. 8 Minuten | ca. 5 Minuten | ca. 8 Minuten |
Entfernung zum BZAO mit öffentl. Verkehrsmitteln | ca. 26. Minuten | ca. 23 Minuten | ca. 15 Minuten | ca. 25 Minuten |
Entfernung zum BZAO zu Fuß | ca. 50 Minuten | ca. 42 Minuten | ca. 20 Minuten | ca. 34 Minuten |
Freizeitmöglichkeiten | Tischkicker, Billiard | Billiardraum, zwei Kickertische, zwei Tischtennisplatten. An der Rezeption können verschiedene Gesellschaftsspiele ausgeliehen werden | - | Gaststätte mit abendlichen Öffnungszeiten (18.00 bis 22.00 Uhr); Spieleraum mit Billard, Tischfußball und Dart |
Hausordnung | Download siehe unten | Download siehe unten | Download siehe unten | Hängt in jedem Zimmer aus |
Weitere Informationen sowie Anmeldeformulare findest du hier:
Bildungszentrum der
Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93 – 95, 44139 Dortmund
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle: Westfalenhallen
U-Bahn: U45, U46
Haltestelle: Max-Planck-Gymnasium
Bus: 450
DB-Bahnhof: Signal-Iduna-Park
Regional-Bahn: RB 52, 53, 59
Regional-Express: RE 57
ca. 7 Minuten Fußweg
zum Bildungszentrum
Die Nebenkosten der überbetrieblichen Unterweisung werden wie folgt übernommen:
Die Rechnungsstellung für alle Übernachtungen anlässlich der Teilnahme an den Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung erfolgt angesichts der Abrechnung der öffentlichen Zuschüsse an den Augenoptiker- und Optometristenverband NRW (AOV NRW). Jeder zuschussfähige Lehrgangsteilnehmer erhält einen Zuschuss für die reine Übernachtung vom Land/EU (Grundstufenlehrgang) oder vom Bund (Fachstufenlehrgänge). Weitere Zuschüsse leistet die Handwerkskammer Aachen (nur für Lehrgangsteilnehmer aus diesem HWK-Bezirk) sowie die Augenoptikerinnung Westfalen (nur für Lehrgangsteilnehmer aus Mitgliedsbetrieben der Innung). Der (mögliche) Restbetrag der reinen Übernachtungskosten sowie die vollständigen Verpflegungskosten werden dem Ausbildungsbetrieb weiterberechnet.
Wir empfehlen, die Buchung einer notwendigen Unterkunft zeitnah nach Erhalt der Einladung vorzunehmen. Es gibt, keine klare Regelung seitens des Gesetzgebers bzw. nach den Förderrichtlinien, ab wann ein Auszubildender Anspruch auf eine Unterkunft während der überbetrieblichen Ausbildung hat. Da es sich bei der überbetrieblichen Ausbildung um einen Teil der betrieblichen Ausbildung handelt, hat der Ausbildungsbetrieb die entstehenden Kosten abzüglich des geförderten Teils zu übernehmen. Für eine Entscheidung pro oder contra Übernachtung wird empfohlen, die eventuellen täglichen Reisekosten den eventuellen Kosten der Unterkunft gegenüberzustellen. Ein Richtwert ist weiter die Mindestfahrtzeit zur ÜBA Werkstatt von einer Stunde und/oder die Witterungsbedingungen, die eine tägliche Anfahrt als unverhältnismäßig erscheinen lassen können.
Als Übernachtungsmöglichkeiten stehen das Internat der Handwerkskammer Dortmund, das Kolpinghaus Dortmund und das A&O Hostel zur Verfügung.
Der Anspruch auf Fahrkostenerstattung besteht nur bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels. Fahrpreisermäßigungen durch z. B. Schüler- oder Monatsfahrkarten sind auszunutzen. Bei einer Entfernung von mehr als 100 km zwischen den Ausbildungsstätten, ist die Erstattung von Zuschlägen für besondere Fahrpreise, z. B. bei der Nutzung eines ICE, möglich. Die Auszubildenden sind jedoch nicht dazu angehalten die oben genannte Beförderung zu nutzen. Auch der eigene PKW kann für die Anreise genutzt werden. Sollten die hier entstandenen Kosten unter den des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels liegen, werden diese Kosten zur Erstattung angesetzt. Übersteigen die Kosten durch die Anreise eines PKW die Kosten der beschriebenen Beförderung, beschränkt sich der Erstattungsanspruch auf die angefallenen Fahrkosten.
Zwingend erforderlich (muss von den Lehrgangsteilnehmer/innen mitgebracht werden):
Optional:
*Zum persönlichen Schutz, welcher jedoch nicht zwingend in den Lehrwerkstätten erforderlich ist, können Gehörschützer genutzt werden. Bei der Nutzung dieser ist darauf zu achten, dass Sprache noch verstanden wird. Folgende Gehörschützer können hier empfohlen werden:
- https://www.sonicshop.de/gehoerschutz/earworkers-gehoerschutz-fuer-die-arbeit.html
- https://www.sonicshop.de/gehoerschutz/alpine-worksafe-gehoerschutz.html
Vor der Benutzung des persönlichen Gehörschutzes müssen die Ausbilder/innen über diese informiert werden.