Die überbetriebliche Ausbildung wird wie folgt durchgeführt:
1. Ausbildungsjahr: Kurs GAU/09 Dauer: 2 Wochen
2. Ausbildungsjahr: Kurs AU1/09 Dauer: 1 Woche
Kurs AU2/09 Dauer: 1 Woche
3. Ausbildungsjahr: Kurs AU3/09 Dauer: 1 Woche
Kurs AU4/09 Dauer: 1 Woche
Im ersten Ausbildungsjahr wird praktisches Grundwissen vermittelt, auf welches die betriebliche Ausbildung aufbauen soll. Die Auszubildenden nehmen die von ihnen angefertigten Stücke mit nach Hause. Sie erhalten außerdem vom Ausbildungsleiter einen Lehrgangsnachweis. Beides ist im Ausbildungsbetrieb vorzulegen.
Thema der Unterweisung Werkstoffe aus Kunststoff, Metall und Glas bearbeiten
Lehrgangsdauer 2 Arbeitswochen
Teilnahme Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr
Thema der Unterweisung Einstärkengläser, Vollrandbrillenfassungen und Instandsetzen von Sehhilfen
Lehrgangsdauer 1 Arbeitswoche
Teilnahme Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr
Thema der Unterweisung Mehrstärkengläser, Brillenfassungen und Instandsetzen von Sehhilfen
Lehrgangsdauer 1 Arbeitswoche
Teilnahme Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr
Thema der Unterweisung Prismatische Gläser, Gleitsichtgläser, Brillenfassungen und Instandsetzen von Sehhilfen
Lehrgangsdauer 1 Arbeitswoche
Teilnahme Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr
Thema der Unterweisung Gleitsichtgläser, Sondergläser, Brillenfassungen und vergrößernde Sehhilfen
Lehrgangsdauer 1 Arbeitswoche
Teilnahme Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr
Lehrgangsplan 2023 zum Download
Es stehen drei Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung: das Internat der Handwerkskammer Dortmund, das Kolpinghaus Dortmund und das A&O Hostel.
Mit dem 1. April 2023 erhebt die Stadt Dortmund auch für berufliche Übernachtungen eine Beherbergungssteuer in Höhe von 7,5 Prozent. Diese ist den unten aufgeführten Kosten, bei Übernachtungen ab dem genannten Zeitpunkt, hinzuzurechnen. Die Beherbergungssteuer gilt nur für die reinen Übernachtungskosten.
Beachte bitte: Der erste Lehrgangstag beginnt um 9:00 Uhr, alle weiteren Tage jeweils um 7:30 Uhr.
Hinweise zu den Übernachtungsstätten
A&O Hostel | Kolpinghaus | Internat der Handwerkskammer | |
Stand der Information | Januar 2023 | Januar 2023 | 14. März 2022 |
Anmeldung nur möglich mit Formularen | Formular per Mail verschicken | Formular per Fax senden | Formular per Post oder Fax senden |
Frühstück | von 7.00 bis 11.00 Uhr (Kosten: 9,30 €) | von 6.30 bis 9.30 Uhr (Kosten: 8,30 €) | wird nicht angeboten |
Doppelzimmer mit Du | 32,00 € pro Person/Nacht (exklusive Frühstück) | - | 25,30 € pro Person/Tag |
Ü/HP DZ m. Du/Wc Junior | - | 60,70 € pro Person/Nacht (inklusive Frühstück und Abendessen) | - |
Familienzimmer | 27,00 € pro Person/Nacht (exklusive Frühstück) | - | - |
Mehrbettzimmer m. DU/WC | - | 57,20 € pro Person/Nacht (inklusive Frühstück und Abendessen) | - |
Lunchpaket | wird angeboten (nicht im Preis enthalten) | wird nicht angeboten | wird nicht angeboten |
Abendessen | wird nicht angeboten | wird angeboten (Kosten 9,60 €) | wird nicht angeboten |
Bettwäsche und Handtücher | sind vorhanden | sind vorhanden | müssen mitgebracht werden |
Entfernung zum BZAO mit PKW | ca. 12 Minuten | ca. 8 Minuten | ca. 5 Minuten |
Entfernung zum BZAO mit öffentl. Verkehrsmitteln | ca. 26. Minuten | ca. 23 Minuten | ca. 15 Minuten |
Entfernung zum BZAO zu Fuß | ca. 50 Minuten | ca. 42 Minuten | ca. 20 Minuten |
Weitere Informationen sowie Anmeldeformulare findest du hier:
Bildungszentrum der
Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93 – 95, 44139 Dortmund
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle: Westfalenhallen
U-Bahn: U45, U46
Haltestelle: Max-Planck-Gymnasium
Bus: 450
DB-Bahnhof: Signal-Iduna-Park
Regional-Bahn: RB 52, 53, 59
Regional-Express: RE 57
ca. 7 Minuten Fußweg
zum Bildungszentrum
Die Nebenkosten der überbetrieblichen Unterweisung werden wie folgt übernommen:
Die Rechnungsstellung für alle Übernachtungen anlässlich der Teilnahme an den Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung erfolgt angesichts der Abrechnung der öffentlichen Zuschüsse an den Augenoptiker- und Optometristenverband NRW (AOV NRW). Jeder zuschussfähige Lehrgangsteilnehmer erhält einen Zuschuss für die reine Übernachtung vom Land/EU (Grundstufenlehrgang) oder vom Bund (Fachstufenlehrgänge). Weitere Zuschüsse leistet die Handwerkskammer Aachen (nur für Lehrgangsteilnehmer aus diesem HWK-Bezirk) sowie die Augenoptikerinnung Westfalen (nur für Lehrgangsteilnehmer aus Mitgliedsbetrieben der Innung). Der (mögliche) Restbetrag der reinen Übernachtungskosten sowie die vollständigen Verpflegungskosten werden dem Ausbildungsbetrieb weiterberechnet.
Wir empfehlen, die Buchung einer notwendigen Unterkunft zeitnah nach Erhalt der Einladung vorzunehmen. Es gibt, keine klare Regelung seitens des Gesetzgebers bzw. nach den Förderrichtlinien, ab wann ein Auszubildender Anspruch auf eine Unterkunft während der überbetrieblichen Ausbildung hat. Da es sich bei der überbetrieblichen Ausbildung um einen Teil der betrieblichen Ausbildung handelt, hat der Ausbildungsbetrieb die entstehenden Kosten abzüglich des geförderten Teils zu übernehmen. Für eine Entscheidung pro oder contra Übernachtung wird empfohlen, die eventuellen täglichen Reisekosten den eventuellen Kosten der Unterkunft gegenüberzustellen. Ein Richtwert ist weiter die Mindestfahrtzeit zur ÜBA Werkstatt von einer Stunde und/oder die Witterungsbedingungen, die eine tägliche Anfahrt als unverhältnismäßig erscheinen lassen können.
Als Übernachtungsmöglichkeiten stehen das Internat der Handwerkskammer Dortmund, das Kolpinghaus Dortmund und das A&O Hostel zur Verfügung.
Der Anspruch auf Fahrkostenerstattung besteht nur bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels. Fahrpreisermäßigungen durch z. B. Schüler- oder Monatsfahrkarten sind auszunutzen. Bei einer Entfernung von mehr als 100 km zwischen den Ausbildungsstätten, ist die Erstattung von Zuschlägen für besondere Fahrpreise, z. B. bei der Nutzung eines ICE, möglich. Die Auszubildenden sind jedoch nicht dazu angehalten die oben genannte Beförderung zu nutzen. Auch der eigene PKW kann für die Anreise genutzt werden. Sollten die hier entstandenen Kosten unter den des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels liegen, werden diese Kosten zur Erstattung angesetzt. Übersteigen die Kosten durch die Anreise eines PKW die Kosten der beschriebenen Beförderung, beschränkt sich der Erstattungsanspruch auf die angefallenen Fahrkosten.